Urheberrecht: Branche einigt sich auf PC-Abgabe PDF Drucken E-Mail

Quelle: netzwelt.de Autor: Alexander Zollondz

 

Die Computerhersteller haben sich mit den Verwertungsgesellschaften auf eine Urheberrechtsabgabe für Rechner geeinigt. Für PCs mit Brenner werden 13,65 Euro fällig, die Regelung gilt rückwirkend ab dem Jahresbeginn 2008. Die Branche plant nach Angaben des Bitkom, die Kosten an den Verbraucher weiterzugeben.

 

Wie erst jetzt bekannt wurde, haben sich die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) und der Bundesverband der Computerhersteller (BCH) bereits im Dezember auf eine Abgabe für kopierfähige Rechner geeinigt. Demnach müssen Computerhersteller rückwirkend zum 1. Januar 2008 bis zum Ende des Jahres 2010 pro PC mit eingebautem Brenner 13,65 Euro an die Verwertungsgesellschaft abführen. Für Computer ohne Brenner wird eine Gebühr in Höhe von 12,15 Euro fällig. Zur Abgabe kommt jeweils noch die Umsatzsteuer hinzu.

Der ausgehandelte Kompromiss sieht auch nachträglich Abgaben für Computer vor, die in den Jahren 2002 bis 2007 verkauft wurden. Die Überspiel-Gebühr beträgt für die Jahre 2002 und 2003 zusätzlich pro PC 3,15 Euro, und für die Jahre 2004 bis 2007 entrichten die Hersteller pro verkauftem Gerät 6,30 Euro. Während die Umsatzsteuer noch hinzu gerechnet wird, entfällt die Zahlung der Brennerabgabe in Höhe von 9,21 Euro für diesen Zeitraum, da diese schon entrichtet wurde.

Geteiltes Echo auf Einigung

Mit dem erzielten Vergleich endet ein jahrelanger Streit zwischen der ZPÜ und dem BCH, zu dem unter anderem die Hersteller IBM, Acer und Sony gehören. Der BCH betont, die Hersteller würden mit dem Kompromiss "endlich die dringend benötigte Rechts- und Planungssicherheit erhalten." Gleichwohl sieht der Verband die Vereinbarung lediglich als Kompromiss an.

Die Verwertungsgesellschaften, die im ZPÜ organisiert sind, feierten die Übereinkunft hingegen als Erfolg. "Diese Einigung ist ein Durchbruch bei der Regelung der Vergütungen nach neuem Recht", heißt es in einer Pressemitteilung der ZPÜ, zu dem unter anderem die Gema, VG Wort und VG Bild-Kunst gehören. Die Verwertungsgesellschaften kassieren die Abgaben im Namen von Autoren, Künstlern und Produzenten und schütten diese nach Abzug der internen Kosten an ihre Mitglieder aus. Die Pauschale dient als Ausgleich für die Erstellung von Privatkopien.

Computer werden teurer

Für den BCH stehe gleichwohl eine "grundsätzliche Modernisierung des Urheberrechts und seine Anpassung an das digitale Zeitalter nach wie vor aus", heißt es in einer Pressmitteilung des Herstellerverbandes. Für den deutschen Verbraucher würde der Vergleich zudem weitere Belastungen bringen. Konkret: Zu befürchten ist, dass sich die Abgabe in höheren Preisen für Computer niederschlägt.

"Es ist Sinn des Gesetzes, dass Urheberrechtsabgaben an die Verbraucher weitergegeben werden", sagt Christian Spahr vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom). Auch bei einer Reihe von IT-Geräten - etwa Scannern, Kopierern oder MP3-Spielern - seien entsprechende Abgaben bereits auf die Verbraucherpreise umgerechnet worden. Ob der Kunde die Kosten überhaupt wahrnimmt, ist eine andere Frage. Schließlich ist die Preisentwicklung auf dem Computermarkt insgesamt rückläufig. "Man bekommt immer mehr Leistung für immer weniger Geld", sagt Spahr.

Kleine PC-Hersteller unzufrieden

Die getroffene Abgabenregelung ist nicht unumstritten. So zeigen kleinere PC-Hersteller, die nicht im BCH, aber im Bitkom organisiert sind, wenig Begeisterung für den erzielten Kompromiss. Die Unternehmen rechnen mit hohen finanziellen Belastungen. Im vergangenen Jahr konnte daher bei einer internen Abstimmung des Bitkom zur Abgabe auch keine entscheidungsfähige Mehrheit erzielt werden.

Auf einige "Abweichler" könnten indes noch höhere Forderungen zukommen. Für Unternehmen, die den Kompromiss nicht annehmen, wollen die Verwertungsgesellschaften Tarife vorschreiben, die um 25 Prozent über den ausgehandelten Vergütungssätzen liegen.